Besteht zwischen getrennt lebenden Eheleuten griechischer Staatsangehörigkeit Streit um die Auszahlung eines Guthabens bei einer griechischen Bank, so bestimmt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach dem EuGVü (juris: VollstrZustÜbk), denn es handelt sich um eine rein vermögensrechtliche Angelegenheit, die nicht in der Ehe der Parteien begründet ist.

2. Einem Hauptsacheverfahren in der Bundesrepublik (am Wohnsitz des beklagten Ehemannes) steht nicht entgegen, daß gegen den Beklagten früher ein Arrestverfahren in Griechenland angestrengt worden ist (das mit der Rücknahme des Arrestantrages endete).

3. Die Ausgleichspflicht zwischen den griechischen Eheleuten, ein gemeinschaftliches Bankkonto in Griechenland betreffend, richtet sich nach griechischem Recht. Diesbezüglich ist der Umstand, daß der Beklagte seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, unerheblich. (LG Stuttgart, Urteil vom 23. August 1995 – 19 O 689/94 –, juris)

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